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Synodale Verfassung. Von Beginn an hat die Altkatholische Kirche eine "Verfassung von unten": Laien und Priester sollten gemeinsam den Weg der Kirche bestimmen. Dies ist ein wesentlicher Punkt altkatholischen Glaubens: Alle Christinnen und Christen sind gleich an Würde. In allen entscheidungsfähigen Gremien unserer Kirche sind mindestens zwei Drittel Laien und maximal ein Drittel Priester. Die Gemeinden leben in einer relativen Selbstständigkeit und können zum Beispiel ihren Pfarrer / ihre Pfarrerin wählen. Die Synode - eine Versammlung Delegierter aller Gemeinden und deren Geistliche - findet alle drei Jahre statt und bestimmt den weiteren Weg der Kirche in allen organisatorischen Bereichen.
Verheiratete Priesterinnen und Priester. Bei der ersten Synode der Altkatholischen Kirche Österreichs 1879 wurde der Pflichtzölibat aufgehoben. Altkatholischen Priesterinnen und Priestern unserer Kirche steht das Sakrament der Ehe offen.
Gottesdienst in der Muttersprache. Ebenfalls bei der ersten Synode wurde im deutschsprachigen Raum Deutsch als Gottesdienst-Sprache eingeführt. Zunächst wurden nur die lateinischen Texte ins Deutsche übersetzt. Später entwickelte sich eine eigene, vielfältigere Liturgie. Gut 80 Jahre später führte die römisch-katholische Kirche ebenso die Muttersprache als Gottesdienst-Sprache ein und konnte auf Erfahrungen der altkatholischen Kirche zurückgreifen.
Frauen als Priesterinnen. Der Bischof ermächtigt, auch Frauen zu Priesterinnen zu weihen. Frauen sind in allen Bereichen Männern gleichgestellt.
Möglichkeit, nochmals zu heiraten. Die Altkatholische Kirche ist sich bewusst, dass alles Menschliche immer auch zerbrechlich ist. Wir bekennen uns zu einer "fehlbaren" Kirche mit fehlbaren Menschen. So ist es für Altkatholiken und Altkatholikinnen möglich, nach einer gescheiterten Ehe erneut vor Gott den Bund der Ehe einzugehen.
Kirchliche Segensfeiern. Kindersegnungen und Segensfeiern für Paare - lesen Sie hier mehr darüber: Seelsorge.
Beerdigungen und Verabschiedungen. Für Verstorbene, die nicht der Altkatholischen Kirche angehört haben (und zum Beispiel ohne religiöses Bekenntnis sind), übernehmen wir auf Wunsch der Hinterbliebenen die Gestaltung eines feierlichen Begräbnisses (bzw. eine feierliche Verabschiedung). Unser Dienst kommt auch jenen Menschen entgegen, denen in ihrer angestammten Kirche ein Begräbnis verweigert wird, bei denen aber die Angehörigen ein kirchliches Begräbnis wünschen. Lesen Sie hier mehr darüber: Beerdigungen und Verabschiedungen.
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